Mit der Novellierung der Düngeverordnung zum 01.05.2020 wurde auch die Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches aufgehoben. Sie als Landwirt/in müssen nunmehr den Düngebedarf sowie die Düngung je Schlag und Betrieb erfassen und dokumentieren. In der Beratung spüren wir zur Zeit einen hohen Bedarf, da die bekannten Obergrenzen laut Nährstoffvergleich entfallen und somit der Blick auf die P-Bedarfsermittlung bzw. Dokumentation gerichtet
Die Maisernte dürfte in diesem Jahr in Sachsen höchst unterschiedlich ausfallen. Die ab Anfang August anhaltend trocken-heiße Wetterperiode führte insbesondere auf den Sandböden im nordsächsischen Heideland, aber auch auf den besseren Böden im Raum Oschatz und Grimma, häufig zu einer vorzeitigen Abreife der Bestände. Wie bereits in den letzten Jahren war hiervon auffallend der Zweitfruchtmais nach Futterroggen oder Weidelgras betroffen.
Unter ziemlich idealen ackerbaulichen Bedingungen konnten wir letzte Woche am Abend des 26.08. und im Verlauf des 27.08. die Parzellen der Demonstration „zur erosionsmindernden und wasserschonenden Aussaattechnik“ anlegen. Am Standort gab es über die letzten zwei Wochen ausreichend Niederschläge, wodurch es möglich war, den Raps in ein feuchtes Saatbett zu legen. In den Versuchsvarianten wurden aufgrund des hohen Mäuseaufkommens und
Am 13.08.2020 fand, trotz großer Hitze, auf einer Fläche des „Hofgutes Beutig“ der gemeinsame Feldtag des Beratungsringes Erosionsmindernde Bewirtschaftung e.V. und der AgUmenda GmbH statt, die Schare wurden freundlicherweise von der Väderstadt GmbH zur Verfügung gestellt und zur Messung der Rauigkeit war das Team Kronos vor Ort. Unter dem Thema “Erosionsschutz und N-Mineralisation durch unterschiedliche Scharformen bei der Grundbodenbearbeitung“ sollen
Im Rahmen des Landwirtschaftlichen Gewässerschutzes in Sachsen erproben wir auf einer Fläche im Lößhügelland verschiedene Sämaschinen für die Weizenaussaat nach Raps. Aktuell geht es darum, die Fläche für die Weizenaussaat vorzubereiten. Raps hinterlässt in der Regel eine gute Bodengare. Unser Anliegen ist es daher, möglichst flach zu arbeiten, um eine hohe Bodenbedeckung zu gewährleisten, viel Ausfallsraps zur Keimung anzuregen und
Zwischenfruchtanbau im Nitratgebiet als Voraussetzung für eine Düngung von Sommerkulturen Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem andere Bundesländer bezüglich der o.g. Regelung noch vor der Mähdruschernte Fakten geschaffen haben (siehe Bauernzeitung, Ausgabe 27, S. 7), besteht nun auch für die Betriebe in den sächsischen Nitratgebieten Klarheit. Das LfULG hat hierzu auf seiner Webseite ein aktualisiertes Infoblatt herausgegeben, welches Sie hier
Pünktlich zum Monatswechsel konnten wir unsere Handerntearbeiten im Getreide abschließen. Fragestellungen waren u.a. die Validierung von Managementzonen, die Beurteilung des Nährstoffnachlieferungsvermögens in Abhängigkeit von der Vorfrucht anhand von Düngefenstern sowie die Beurteilung der Auswirkungen der Befahrung von Getreidebeständen mit unterschiedlicher Gülletechnik. Insgesamt gingen die Arbeiten bei überwiegend gutem Erntewetter zügig voran. Somit blieb auch Zeit, mit dem einen oder anderen
Während der Ernte unserer Feldproben sind uns auf nahezu allen Flächen Feldmäuse begegnet. Der Besatz an belaufenen Löchern war enorm und deutet auf ein flächendeckendes Problem in Sachsen für die Herbstaussaaten hin. Bitte berücksichtigen Sie daher diese Problematik bei der Festlegung der Bodenbearbeitungsstrategie. Diese steht durch die erforderliche hohe Intensität bei einem entsprechenden Befall dabei leider konträr zum Erosionsschutz. Ein
Hinweise zur Herbstdüngung sowie zur Anrechnung des im Herbst ausgebrachten Stickstoffs bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr zu Raps und Wintergerste Mit dem Voranschreiten der Ernte kommen vermehrt Fragen zur Herbstdüngung bei den Landwirten auf. Wir möchten Sie daher noch einmal auf wichtige Vorgaben hinweisen, welche aktuell bei der Herbstdüngung zu beachten sind. Da der im Herbst gedüngte Stickstoff erstmals verbindlich
Das LfULG musste nach mehreren Abstimmungen auf Bundesebene zur Umsetzung der DüV 2020 seine Auffassung zum Einsatz von Güllefeststoffen anpassen. Laut Begriffsbestimmung im Düngegesetz im §2 (Absatz 3) können diese zwar formell als Festmiste angesehen werden (https://www.gesetze-im-internet.de/d_ngg/__2.html), im Sinne der Aufbringungsvorgaben nach Düngeverordnung sind nach neuer Auslegung jedoch nur Festmiste anzusprechen, die bei den Haltungsformen mit Einstreu (i.d.R. Stroh), also