Bitte einen Haken setzten!

agumenda/ April 9, 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten Sie bitten im Agrarantrag den im Bild gezeigten Haken zu setzen. Damit tun Sie sich, dem Berufsstand und auch uns und dem Projekt „Landwirtschaftlicher Gewässerschutz in Sachsen“ einen großen Gefallen.

Warum sollten Sie dies tun?

Im Rahmen des Projektes dokumentieren wir die von uns beratenen als auch die von Ihnen bereits umgesetzten Maßnahmen im Hinblick auf den landwirtschaftlichen Gewässerschutz. Neben der Beratung zur N-Effizienz umfasst dies auch den Erosionsschutz in austragsgefährdeten Gebieten.

Es ist wichtig diese Maßnahmen festzuhalten, um dem LfULG als Auftraggeber als auch der breiten Öffentlichkeit hierüber berichten zu können. Mit der Auswertung können wir mit Hilfe Ihrer Flächenangaben den potentiellen Umfang der Maßnahmen dokumentieren. Hierdurch zeichnet sich bereits jetzt schon ein sehr positives Bild von der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ab. Zusammen ist es uns gelungen, einen großen Flächenanteil im Nitratgebiet zu erfassen. Mit Ihnen wurden unter anderem folgende Maßnahmen besprochen und umgesetzt:

  1. Nmin Beprobungen – in Abhängigkeit von Standort, Vorfrucht, Düngung sowie nach Zonen in der Teilfläche
  2. Messung der N-Nachlieferung – vor allem Sommerungen beziehen einen großen Nährstoffbedarf aus der Mobilisation aus dem Boden während der Vegetationsperiode
  3. Biomasseabhängige Rapsdüngung – Erstellung von Applikationskarten
  4. Bedarfsgerechte N-Düngung von Winterweizen
  5. Teilflächenspezifische Düngung – von der Heterogenität bis zur praktischen Umsetzung im Betrieb
  6. Optimale Grundnährstoffversorgung

Daher möchten wir mit Ihnen gemeinsam weiter nach dem Motto: „Tu Gutes und rede darüber“ an der Verbesserung der N-Effizienz, der Minimierung potentieller Nährstoffaustragsquellen und dem Schutz des Bodens vor Erosion arbeiten.

Für die Bereitstellung der Daten durch das LfULG liegt ein umfassender Datenschutzvertrag vor, dieser sichert Ihre Daten vor Missbrauch und verpflichtet uns und unsere Mitarbeiter zur regelmäßigen Schulung auf diesem Gebiet. Eine Auswertung für das LfULG erfolgt immer anonym nach Gewässerkörperkulissen. Diese sind räumlich sehr groß und lassen keinen Rückschluss auf den einzelnen Bewirtschafter zu.

Freundliche Grüßen

Ihr Team der AgUmenda

 

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