Graphische Darstellung der Trockengebiete in Nitratgebieten jetzt Online

agumenda/ August 8, 2021

Um Sommerkulturen ab 2022 noch mit Stickstoff versorgen zu dürfen, beinhalten die erweiterten Auflagen für mit Nitrat belastete Gebiete ab Herbst 2021 die Pflicht, eine Zwischenfrucht anzubauen. Eine Ausnahme bilden hierbei Flächen, die in Trockenregionen mit < 550 mm Jahresniederschlag liegen. Auf diesen Flächen, ebenso auf Flächen, auf denen die Vorfrucht nach dem 01. Oktober geerntet wird, besteht keine Pflicht zum Anbau einer Zwischenfrucht. Soll die in 2022 angebaute Sommerung nicht mit Stickstoff gedüngt werden (z.B. Leguminosen), ist der Zwischenfruchtanbau ebenso nicht verpflichtend.

Bislang bestand lediglich über die Recherche anhand der Feldblocknummern die Möglichkeit herauszufinden, ob die eigenen Flächen zusätzlich noch im Trockengebiet liegen und somit auf den Anbau einer Zwischenfrucht verzichtet werden kann[1].

Diese bislang sehr umständliche Methode der Informationsgewinnung wurde nun durch deutlich übersichtlichere Daten abgelöst. Angaben zu Trockengebieten finden Sie unter anderem im InVeKoS-Portal (Abbildung 1). Unter „Schutzgebiete“ finden Sie die beiden Schaltflächen „Fachkulisse Nitrat“ sowie „Trockengebiete in Nitrat-Gebieten“. Setzen Sie bei beiden ein ‚Häckchen‘, werden Ihnen die entsprechenden Gebiete angezeigt, wenn Sie näher an die Karte heranzoomen.

Abbildung 1: Screenshot aus dem InVeKoS-Portal

Für die schnelle Datenabfrage erachten wir das iDA -Portal jedoch als benutzerfreundlicher als InVeKoS. Durch die einfache Navigation durch das Menü ermöglicht iDA eine zügige Orientierung. Die beiden Kulissen „Nitratgebiete“ und „Trockengebiete“ finden Sie hier durch anklicken des Menüs und aufklappen des Reiters „Thema Landwirtschaft“. Unter „Nitrat-Gebiete“ können Sie nun auf Feldblockebene sehen, welche Ihrer Flächen im Nitratgebiet liegen und welche sich zusätzlich noch im Trockengebiet befinden (Abbildung 2).

Abbildung 2: Screenshot des iDA-Portals

Da wir in unserem letzten Rundbrief den Zwischenfruchtanbau im Herbst 2021 vor allem auch rechtlich thematisierten, möchten wir Ihnen diesen nochmals empfehlen. Für Fragen sind wir sehr dankbar und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Auch über Anregungen und Diskussionen freuen wir uns sehr.

Obwohl auf nitratbelasteten Flächen, die gleichzeitig als Trockengebiet ausgewiesen wurden, keine Pflicht zum Anbau einer Zwischenfrucht vorliegt, können wir dies jedoch generell empfehlen. Gerade auf Flächen mit Hangneigung, auch in Kombination mit langen Hanglängen, liegt ein nicht zu unterschätzendes Erosionsrisiko vor, dem der Anbau von Zwischenfrüchten entgegenwirkt. Auch die Speicherung von Nährstoffen – auch aus tieferen Bodenschichten – und die Bereitstellung selbiger für die folgende Hauptfrucht, stellen nicht zu unterschätzende Leistungen der Zwischenfrucht dar. Um von diesen Leistungen profitieren zu können, ist es wichtig einen exzellenten Zwischenfruchtbestand zu etablieren. Zum Schutz des Bodenwasservorrates kann dieser Bestand vor Winter niedergewalzt oder gemulcht werden um so die sichere Beseitigung der Zwischenfrucht zu fördern. Die dadurch entstehende Mulchschicht schützt den Boden im weiteren Verlauf vor Erosion und Wasserverdunstung.

[1] Diese Informationen finden Sie hier, unter „Sächsische Düngerechtsverordnung“ unter „Flächen im Nitratgebiet mit unter 550 mm Niederschlag“ entsprechend für Ihren Landkreis. Wird Ihr Landkreis nicht aufgeführt, zählt er nicht zu den Trockengebieten

 

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