Rechtliche und fachliche Hinweise zum Zwischenfruchtanbau im Nitratgebiet

agumenda/ Juni 29, 2021

Als Voraussetzung für eine N-Düngung von Sommerkulturen im Nitratgebiet im nächsten Frühjahr ist erstmals der Anbau von Zwischenfrüchten (bei ernte der Vorfrucht vor dem 1.10.)  in diesem Sommer/Herbst verpflichtend. Ausnahmen gelten für Regionen mit weniger als 550 mm Jahresniederschlag (2011-2020).

In unserem Rundbrief möchten wir Ihnen rechtliche und fachliche Hinweise zum Anbau von Zwischenfrüchten geben. Das Thema Zwischenfruchtanbau steht auch in unserem Maßnahmenkatalog und kann daher auch beraten werden.

Rundbrief Zwischenfruchtanbau 2021

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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