Am 16.09.2021 haben wir auf einer Fläche der Südzucker AG in Lüttewitz zum Thema ‚Praktische Methoden zur Umsetzung fachlicher Empfehlungen und rechtlicher Vorgaben des Erosionsschutzes‘ einen Workshop durchgeführt. Wir wollten zusammen mit dem in der Region ansässigen „Beratungsring erosionsmindernde Bewirtschaftung e.V.“ praktische Methoden zur Bestimmung der Bodenbedeckung, Messung der Hangneigung sowie die sich daraus ableitende Einstellung der Bodenbearbeitungsgeräte diskutieren. Um
Nach dem langersehnten Wetterumschwung Anfang September konnten wir endlich in unsere diesjährige Silomaissaison starten. Dass es die Landwirte bei der Ernte noch nicht so eilig haben wie wir, ist mit Blick auf eine optimale Ausreife der Bestände (siehe Hinweise unten), der vielerorts noch nassen Böden und der aktuell in den Unternehmen dringend abzuschließenden Arbeiten (Rapsaussaat, 3. Grasschnitt) verständlich und richtig.
Aufgrund der immer wieder witterungsbedingt unterbrochenen Feldarbeiten und der damit verschobenen agrotechnischen Termine, auch zur Applikation organischer Dünger, erreichen uns immer noch Fragen. Deshalb von uns nochmal der Versuch, die oft unübersichtlichen Regelungen bezüglich der Düngung, die dann noch in Nitratgebiet und Nicht-Nitratgebiet differenziert werden, einfach zu veranschaulichen. Gerade für Betriebe, die Flächen sowohl in Nitratgebieten als auch außerhalb bewirtschaften,
Mit dem näher rückenden Abschluss der diesjährigen Körnerernte rückt gleichzeitig die Aussaat der neuen Ernte in den Fokus. In Abhängigkeit des Ertragspotenzials und der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Vorsommertrockenheit gibt es hier einen breiten Sortenpool, aus dem man schöpfen kann. Neben der generellen Aussage, dass sich frühreife Sorten auf ausgewiesenen Trockenstandorten bewährt haben, bieten die Landessortenversuche sehr gut zusammengefasste Überblicke
Um Sommerkulturen ab 2022 noch mit Stickstoff versorgen zu dürfen, beinhalten die erweiterten Auflagen für mit Nitrat belastete Gebiete ab Herbst 2021 die Pflicht, eine Zwischenfrucht anzubauen. Eine Ausnahme bilden hierbei Flächen, die in Trockenregionen mit < 550 mm Jahresniederschlag liegen. Auf diesen Flächen, ebenso auf Flächen, auf denen die Vorfrucht nach dem 01. Oktober geerntet wird, besteht keine Pflicht
Am 27.07.2021 waren mit Wind und Sonne optimale Bedingungen zur Ernte unseres Exaktversuches in Rödgen gegeben. Gegen Mittag traf aus Richtung Nossen der Parzellenmähdrescher des Ingenieurbüros Albrecht & Partner ein. Mit einer Schneidwerksbreite von 1,50 m konnten die Kornerträge in den einzelnen Parzellen exakt erfasst werden. Durch die Schwadablage des Strohs konnten wir zusätzlich den Strohertrag sowie das Korn/Stroh-Verhältnis bestimmen.
Mit Beginn der Gerstenernte stellt sich aktuell für Viele in den Nitratgebieten die Frage nach der Ausbringung von organischen und mineralischen Düngern zu Winterraps. Hierzu gibt es klare Regeln, die es dieses Jahr zum ersten Mal einzuhalten gilt. Eine Ausnahme stellt der Festmist von Huf-und Klauentieren sowie der Kompost dar, bei diesen Düngern müssen lediglich die Sperrzeiten sowie die N-Obergrenze
Am Mittwoch, dem 07.07.2021, durften wir unsere Thüringer Pendant in der Erosionsschutzberatung, Frau Pagels von der U.A.S. GmbH (Umwelt- und Agrarstudien GmbH) auf einem Feldrundgang im ostthüringischen Niederpöllnitz begleiten. Im Rahmen der Gewässerschutzkooperation Ostthüringen organisierte Frau Pagels diesen Feldrundgang für interessierte Landwirt*innen und Mitarbeiter*innen von verschiedenen Ämtern. Im Fokus standen dabei Erosionsschutzmaßnahmen in Kartoffeln auf einem 70 ha großen Feld
In diesem ersten Jahr der minus 20%-Regelung war die Umverteilung von N-Dünger aus den Sommerungen wie Mais und Zuckerüben in den Winterweizen, mit dem Ziel im Mais mögliche Nährstoffüberschüsse abzubauen und im Winterweizen weiter Qualität und Ertrag zu ernten, eine wichtige Beratungsempfehlung. In unserem aktuellen Rundbrief möchten wir Ihnen dazu die von uns bei Beratungsbetrieben erhobenen Daten vorstellen und zeigen,
Als Voraussetzung für eine N-Düngung von Sommerkulturen im Nitratgebiet im nächsten Frühjahr ist erstmals der Anbau von Zwischenfrüchten (bei ernte der Vorfrucht vor dem 1.10.) in diesem Sommer/Herbst verpflichtend. Ausnahmen gelten für Regionen mit weniger als 550 mm Jahresniederschlag (2011-2020). In unserem Rundbrief möchten wir Ihnen rechtliche und fachliche Hinweise zum Anbau von Zwischenfrüchten geben. Das Thema Zwischenfruchtanbau steht auch