Am 12.09.2022 haben wir Im Auftrag des LfULG (fachliche Begleituntersuchungen zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) einen Versuch zur Eignung verschiedener winterharter Zwischenfrüchte vor StripTill-Mais angelegt. Vor dem Hintergrund des kommenden Glyphosatverbots werden die unterschiedlichen Zwischenfrüchte auf ihre Wirkung zur Reduzierung des Unkrautdrucks, den Etablierungserfolg, den Ertrag und die Erosionsschutzwirkung in der Hauptfrucht untersucht. Es werden zwei Versuchsanlagen angelegt, eine ohne
Zum Mitteldeutschen Agroforst-Feldtag am 15.09.2022, organisiert von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, trafen wir uns auf einem Feld von Florian Uherek im südlichen Sachsen-Anhalt. Herr Uherek bewirtschaftet bei Naumburg einen Ackerbaubetrieb mit ca. 400 ha und hat in Zusammenarbeit mit Corteva Agriscience und der Lignovis GmbH 2021 ein Agroforstprojekt angelegt. Seine Motivation waren vor allem die anhaltende und
(Autorin: Corina Sinkwitz) In weiten Teilen Sachsens ist die Maisernte infolge der langanhaltenden Sommertrockenheit in vollem Gange. Auch wir haben Anfang August die Erntearbeiten im Projekt Landwirtschaftlicher Gewässerschutz aufgenommen. Was haben wir in diesem Jahr untersucht? In diesem Jahr haben wir zum einen, schon das dritte Jahr in Folge, unsere Untersuchung zur standortabhängigen N-Nachlieferung unter verschiedenen Produktionsbedingungen fortgeführt. Für diese
(Autorin: Corina Sinkwitz) Zum Abschluss meines 10-wöchigen Praktikums bei der AgUmenda durfte ich mir anschauen, wie eine Bodenabtragsmessung abläuft. In Zusammenarbeit mit der TU Freiberg untersuchen wir aktuell den Bodenabtrag am Hang bei starken Niederschlägen. Hanglagen sind gerade zur Zeit der Bodenbearbeitung und Aussaat, also Zeiten mit wenig Bodenbedeckung, stark erosionsgefährdet. Gefördert wird dies zunehmend durch die langanhaltende Trockenheit, welche
Neu: Für Zwischenfrüchte ohne Nutzung im Nitratgebiet – gilt eine N-Obergrenze von 120 kg Gesamt-N/ha für die Aufbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost Als Anpassung an das Verbot der Herbstdüngung zu Zwischenfrüchten ohne Nutzung im Nitratgebiet setzten viele unserer Beratungsbetriebe inzwischen verstärkt Stallmist und Kompost zu den Gründüngungszwischenfrüchten z.B. vor Mais ein. Das im Juli 2022 überarbeitete
Im Rahmen der neuen Agrarpolitik der EU und des Grünen Deals der EU wurde beschlossen, die „Verwendung von und das Risiko durch chemische Pflanzenschutzmittel“ bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Das Ziel der EU dahinter ist der „Schutz der biologischen Vielfalt, der Umwelt und der Gesundheit“. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden drei Handlungsoptionen vorgeschlagen, welche im Pflanzenschutz-Warndienst (Nr. 13)
(Autorin: Corina Sinkwitz) Am Mittwoch, den 10.08.2022 war es endlich so weit. Der „lang“ geplante Feldtag zum Thema „Praktische Hinweise zur Grundnährstoffbeprobung auf uneinheitlichen Schlägen/ effizienter Nährstoffeinsatz im Herbst“ vom FBZ Zwickau und uns stand an. Dabei folgten viele interessierte Landwirt*innen, Fachschüler*innen und Betriebsleiter*innen der Einladung nach Wolkenburg/Kaufungen im mittelsächsischen Hügelland. Nach einer kurzen Begrüßung und der Vorstellung des Schlages
Der Humusgehalt oder auch der organische Kohlenstoff (Corg) im Boden wird bei Bodenproben hin und wieder gern mit bestimmt aber was sagt dieser Wert aus und wie ist er einzuordnen? Humus umfasst den abgestorbenen organischen Anteil im Boden. Je höher der Humusgehalt umso besser ist das Wasser- und Nährstoffhaltevermögen im Boden, somit hat Humus einen positiven Einfluss auf die Bodenfruchtbarkeit
Gemeinsam mit der Firma Müthing GmbH&KG, der Agrar GmbH Auligk, der ARGE Zeitz, dem Landwirtschaftsbetrieb Heinz Friedrich Schönleber e.K. und der TechnikCenter Grimma GmbH legten wir in der vergangenen Woche (KW30) zwei Streifenversuche an, welche unterschiedliche Etablierungsverfahren von Zwischenfrüchten thematisieren. Versuchsanlage mit der ARGE Zeitz (Link) zum Thema Nitrat Auf der Fläche der Agrar GmbH Auligk, südlich von Leipzig, liegt
Der Einsatz von Jauche, Gülle, festen und flüssigen Gärresten sowie Hühnertrockenkot und Klärschlamm auf Ackerland nach der Hauptfruchternte bis zum 1.10. ist streng geregelt. Für die Aufbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost gelten abweichende Regelungen. Bitte prüfen Sie im Vorfeld der Düngung die gesetzlichen Anforderungen und beachten Sie die zusätzlichen Vorgaben im Nitratgebiet. Die wichtigsten Hinweise dazu