Wie geht es weiter mit der Stickstoffdüngung im Nitratgebiet

agumenda/ September 30, 2020

In den Beratungsgesprächen verschiebt sich der Schwerpunkt mit Blick auf die Düngesaison 2021 hin zur Frage „Wie kann ich mit der Reduzierung des ermittelten N-Bedarfs um 20% in den Nitratgebieten umgehen?“. Wichtig ist hierbei, zu wissen, dass sich die Reduzierung auf den Durchschnitt der Flächen im Nitratgebiet bezieht und sie somit nicht einzelschlagspezifisch angewendet werden muss. Weiterhin sind Unternehmen, die im Nitratgebiet durchschnittlich nicht mehr als 160 kg Gesamt-N/ha  und 80kg Mineral-N/ha und Jahr ausbringen von dieser Regelung befreit.

Eine Möglichkeit zur Anpassung der N-Düngung im Nitratgebiet besteht darin, die N-Mengen auf den Flächen so umzuverteilen, dass einzelne Kulturen weiterhin bedarfsgerecht versorgt werden können. Dies ist beispielhaft mit fiktiven Betriebsdaten in der folgenden Tabelle dargestellt.

Schlaggröße [ha]

Hauptkultur 2020/21

N-Düngebedarf nach DüV [kg N/ha]

N-Bedarf nach Abzug Nitratgebiet (-20%) [kg N/Schlag]

angepasster N-Bedarf im Nitratgebiet [kg N/ha]

90

WRaps

177

142

155

165

WW

195

156

195

90

WG

144

115

125

75

Silomais

172

138

100

110

Grünland

190

152

100

Gesamt Düngemengen im Betrieb [kg N]:

94.865

75.892

75.875

Aus dem Beispiel geht hervor, dass die Gesamtdüngemengen des Betriebes, welcher zu 100% im Nitratgebiet wirtschaftet, um 20%, von 94.865 kg N auf 75.892 kg N, gesenkt wurden. Die schlagbezogenen Düngemengen wurden jedoch so angepasst, dass die Kulturen Winterweizen, Wintergerste und Winterraps weiterhin nahezu bedarfsgerecht nach der N-Bedarfsermittlung mit Stickstoff versorgt werden, während die N-Mengen zu Silomais und zum Grünland stark reduziert wurden. Das Grünland wird weitestgehend extensiv bewirtschaftet und der Silomais profitiert stark von der N-Nachlieferung während der Vegetationsperiode.

Weitere Möglichkeiten zur Anpassung der N-Düngemengen werden von uns bereits in der Beratung erfolgreich umgesetzt. Durch die finanzielle Unterstützung durch das Landesamt können wir Ihnen die Beratung kostenneutral anbieten. Bei Interesse an betriebs- und standortangepassten Lösungen melden Sie sich bitte bei uns.  Gerne helfen wir Ihnen weiter!

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