Nachlese zum Workshop in Hainichen am 10.12.2019
agumenda/ Dezember 10, 2019
Der Workshop am 10.12.2019 in der Agrargenossenschaft Hainichen stand ganz im Zeichen der aktuell mit der erneuten Novellierung der DüV für die „roten Gebiete“ diskutierten zusätzlichen Einschränkungen bei der Herbstdüngung. Insbesondere tierhaltende Betriebe stellt dies vor enorme Herausforderungen. Ziel des Workshops war es mit den aus ganz Sachsen angereisten Teilnehmern verschiedene Anpassungsmöglichkeiten an die zu zukünftig zu erwartenden Regelungen vorzustellen, wohlwissend, dass hier jeder Betrieb unter seinen individuellen Bedingungen Entscheidungen treffen muss.
Vortrag „Müller – Aktuelle Situation“ zum Nachlesen
Frau Dr. Ahnert, Fachberaterin Rind bei ATR Landhandel, wies zunächst auf die Notwendigkeit einer eng am Bedarf ausgerichteten Proteinversorgung in der Milchviehfütterung hin. „Sicherheitszuschläge“ beim Futterprotein müssen von den Tieren energetisch aufwändig ausgeschieden werden und treiben zudem unnötig die Futterkosten in die Höhe. Dass der Großteil der Betriebe für dieses Thema entsprechend sensibilisiert ist, verdeutlichte Sie anhand von Daten des LKV Sachsen. Demnach ist in den letzten Jahren eine positive Entwicklung der Milchharnstoffgehalte zu verzeichnen.
Vortrag „Dr. Ahnert – Fütterung“ zum Nachlesen
Herr Heidenreich vom LfULG wies in seinem Vortrag zum Thema Lagerkapazität von Wirtschaftsdüngern u.a. auf die ab 2020 zunehmenden Anforderungen an die Mindestlager-kapazität von Festmist von Huf- und Klauentieren (derzeit 33 Tage, zukünftig 2 Monate) hin. Auch für Biogasanlagen (ohne eigene Fläche für die Gärrestaufbringung) gelten ab 2020 neue Regelungen (derzeit 6 Monate, zukünftig 9 Monate). Abschließend ging Herr Heidenreich auf die Fördermöglichkeiten bei der Errichtung neuer Lagerstätten ein. Demnach können bis zu 40 % des Investitionsvolumens gefördert werden. Der nächste Call endet am 31.03.2020.
Vortrag „Heidenreich – Lagerung“ zum Nachlesen
Dass es mit der Errichtung von zusätzlichem Lagerraum allein nicht getan ist, wurde seitens der Landwirtschaftsbetriebe intensiv diskutiert. Mit dem Wegfall der Herbstdüngung zu Gerste (nach Getreide) fehlt in vielen Betrieben wichtige Ausbringfläche, sodass das Problem zunächst nur mit ins Frühjahr genommen wird. Gerade in den Vorerzgebirgslagen ist die Befahrung der Flächen im zeitigen Frühjahr kaum möglich. Umso wichtiger ist es die noch vorhandenen Ausbringmöglichkeiten im Herbst im Betrieb zu erhalten. Die „45 kg Nmin-Regelung“ vor Raps als Voraussetzung für eine Düngung im Herbst ist keineswegs praxisgerecht. Auch die Beerntung von Zwischenfrüchten vor Mais ist nicht frei von Problemen. Einige Winterzwischenfrüchte sind zwar greeningfähig und lassen eine Verwertung in der Fütterung zu, erhöhen jedoch das Risiko des folgenden Maisanbaus bei Trockenheit beträchtlich. Sommerzwischenfrüchte können vor Winter zwar noch akzeptable Biomasseerträge erbringen, sind jedoch nur bedingt fütterungstauglich.
Vortrag „Theiß -Mögliche Anpassungen“ zum Nachlesen
Das abschließende Thema Separierung von Rohgülle bzw. Gärresten stieß auf großes Interesse im Saal. Ein Hemmnis hierbei stellt aktuell die Ungleichbehandlung von abgepresster Festphase aus Gülle und Gärrest hinsichtlich der Anforderungen an die Lagerkapazität (6 Monate) gegenüber herkömmlichen Festmist (2 Monate, ab 2020) dar. Die Tatsache, dass unvergorener Güllefeststoff zumindest bei der Ausbringung wie Festmist behandelt wird, birgt hingegen Chancen zur flexibleren Verteilung der Nährstoffe im Betrieb. Für die abgepresste Festphase aus Gärresten gelten hingegen unverständlicherweise die Regelungen wie für die Ausbringung flüssiger organische Dünger.
Vortrag „Theiß – Zusammenfassung Radeburg“ zum Nachlesen
Am Thema Separierung interessierten Betrieben bietet sich Anfang nächsten Jahres die Gelegenheit die Separationsanlage in der Agrargenossenschaft Radeburg zu besichtigen. Bei Interesse nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.