Autor: Sebastian Lahr
In quasi letzter Minute wurde am 28.11.2023 (Pflanzenschutz Warndienst Nr. 25 vom 18.03.2023) die Zulassung von Glyphosat für 10 Jahre durch die EU- Kommission verlängert. Reduzierte Bodenbearbeitung zum sinnvollen Erosionschutz,, sichere Ungrasbekämpfung und Direktsaat sind so weiterhin möglich. Während das eine gute Nachricht ist, die viel zu lange auf sich warten ließ, sind die neuen Anwendungsbeschränkungen, die wenig später bei der Verlängerung der Zulassung einiger Glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz Warndienst Nr. 03 vom 08.02.2023) erlassen wurden, kein Grund zur Freude. Je nach Anwendungszweck und vor allem je nach Mittel gelten für die gängigen, vor allem für die Generika, strenge Auflagen.
Beispielhaft sei hier die Glyphosatanwendung vor der Zuckerrübenaussaat genannt. Für die gängigen Generika gilt ausnahmslos die Auflage NT 307-90. Sie besagt, dass nur 90 % eines Feldes mit Glyphosat behandelt werden dürfen. Das heißt, dass 10 % der Fläche nicht mit Glyphosat behandelt werden dürfen. Weiterhin dürfen im weiteren Vegetationsverlauf auf diesen 10 % keine weiteren Pflanzenschutzmittel mit einer NT 307 Auflage ausgebracht werden.
Insgesamt gelten alle Auflagen auch nur 6 Monate, da die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bis zum 30.06.2024 überarbeitet wird und demnach ab dem 01.07.2024 eine neue gilt. Welche Auflagen dann gelten, werden wir alle erst zu gegebener Zeit erfahren.
Alle Auflagen, sortiert nach Anwendungsgebiet und Pflanzenschutzmittel, hat die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein gut zusammengefasst. Am Ende des Dokumentes finden Sie auch die Auflagen.
Das Dokument erhalten Sie, wenn Sie auf diesen –> Link klicken oder in einer Suchmaschine nach „Glyphosat LWK SH“ suchen.