Biomasseabhängige Rapsdüngung – Berücksichtigung erheblicher Blattverluste nach Frost

agumenda/ Februar 26, 2024

Autorin: Katharina Farack

Als wirkungsvolle Maßnahme zur Präzisierung der Frühjahrsdüngung hat sich die Biomassebestimmung von Winterraps zum Vegetationsende erwiesen. In der zweiten Januarwoche kam es sachsenweit zu erheblichen Kahlfrösten von bis zu -15 °C. Je nach Region können besonders in üppig entwickelten Beständen erhebliche Blattverluste aufgetreten sein. Daher stellt sich aktuell die Frage, wie in diesen Fällen bei der Bemessung der Frühjahrsgaben vorzugehen ist.

Bei früheren eigenen Untersuchungen[1] mit markiertem Stickstoff wurde etwa die Hälfte des Stickstoffs aus den abgestorbenen Blättern zur Ernte in der Rapssaat bzw. im Stroh wiedergefunden. Obwohl der wieder „frei gewordene“ Stickstoff noch anteilig vom Raps genutzt werden kann, dürfte in den aktuell wassergesättigten Böden auch mit beachtlichen gasförmigen N-Verlusten zu rechnen sein. Eine Anpassung der Frühjahrsdüngung anhand der in Tabelle 1 empfohlenen Zuschläge erscheint daher fachlich sinnvoll. Diese sind auch im Rapsbiomassemodul in BESyD implementiert.

[1] Schliephake, W. & Müller, P: Strategien zur Verbesserung der Stickstoffeffizienz; Schriftenreihe LfULG, Heft 24/2014;

Tabelle 1: Zuschläge bei der N-Düngung zu Winterraps nach erheblichen Blattverlusten

Wie anhand des nachfolgenden Fallbeispiels von zwei unterschiedlich vor Winter entwickelten Rapsfeldern eines Betriebes aufgezeigt werden soll, setzt die Umsetzung der fachlichen Empfehlung einen ausreichenden gesetzlichen Handlungsspielraum voraus. Eine Überschreitung der N-Obergrenze nach DüV ist nicht zulässig.

Fallbeispiel – 2 Rapsschläge mit unterschiedlichem Saattermin

Nach der Nmin-Beprobung im Februar wurde für zwei Rapsbestände (zu unter­schiedlichen Terminen bestellt) eines Betriebes eine N-Obergrenze nach DüV von 135 kg N/ha ermittelt. Diese ergibt sich aus dem ertragsabhängigen Bedarfswert von 200 kg/ha bei einem mehrjährigen Ertragsniveau von 40 dt/ha, dem in 0-90 cm angetroffenen Nmin (30 kg/ha) sowie weiteren Abschlägen (30 + 5 kg/ha) für die vor der Saat aufgebrachte Biogasgülle (50 kg/ha Gesamt-N, davon 30 kg/ha Ammonium-N).

Beide Rapsbestände profitierten von der milden und niederschlagsreichen Witterung im Herbst, wobei der zuerst gesäte Bestand auf Feld 2 deutlich mehr Stickstoff auf­nahm (120 kg N/ha) als der zuletzt gesäte Raps auf Feld 1 (90 kg N/ha). In beiden Beständen zeigten sich nach den Frostereignissen im Januar erhebliche Blattverluste (50 % der Blattmasse abgestorben).

In Tabelle 2 sind die für beide Schläge nach fachlicher Erweiterung (Variante ohne Blatt­verluste zum Vergleich) durchgeführten Bedarfsberechnungen dargestellt. Anders als bei der Ermittlung der N-Obergrenze nach DüV (in diesem Beispiel 135 kg N/ha) wird hier die durch die Biomasse aufgenommene N-Menge und nicht die N-Menge durch die Herbstdüngung berücksichtigt.

Während auf Feld 2 die mit Absterben der Blätter einhergehenden N-Verluste noch ausgeglichen werden können, ist dies auf Feld 1 nicht mehr möglich, da eine maximale N-Menge von 135 kg/ha nach DüV nicht überschritten werden darf.

Tabelle 2: fachliche Betrachtung der angepassten Frühjahrsdüngung bei unterschiedlicher Vorwinterentwicklung des Rapses sowie unter Berücksichtigung ggfs. aufgetretener erheblicher Blattverluste nach Frost (ermittelte N-Obergrenze nach DüV: 135 kg N/ha)

Ihre Rapsbestände haben ebenfalls erhebliche Blattverluste? Dann justieren Sie bei der Frühjahrsdüngung nach!

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