Betriebsbesichtigung der Agrargenossenschaft Radeburg zum Thema Gülleseparation in der Praxis am 20.02.2020

agumenda/ Februar 26, 2020

 

Separierung von flüssigen organischen Düngern als Chance für eine optimierte Nährstoffverteilung im Betrieb – Besuch der Praxisanlage in der Agrargenossenschaft Radeburg am 20.02.2020

Die angedachten Anpassungen der DüV in den Nitratgebieten stellen insbesondere die tierhaltenden Betriebe vor Herausforderungen. Anders als in den Veredlungshochburgen in Nordwestdeutschland steht in den sächsischen Tierhaltungen zwar in der Regel ausreichend Fläche für die Wirtschafts-düngerausbringung zur Verfügung. Mit dem zu erwartenden Wegfall der Herbstdüngung zu Gerste (nach Getreidevorfrucht) und zu Gründüngungszwischenfrüchten geht den Betrieben jedoch wichtige Ausbringfläche verloren. Auch der Raps, als guter Nährstoffverwerter im Herbst, steht mit Blick auf die angedachte 45 kg Nmin-Regel auf der Kippe. Der Anbau von Futterzwischenfrüchten (Grünroggen, Welsches Weidelgras etc.) als Bedingung für den Einsatz flüssiger organischer Dünger im Herbst, sollte sich mit Blick auf die trockenheitsbedingten Ertragsrisiken vorrangig auf Regionen mit gesicherter Wasserversorgung beschränken. Unter den Bedingungen einer restriktiveren Herbstdüngung muss bei gleichbleibendem Nährstoffanfall letztlich deutlich mehr Wirtschaftsdünger mit ins Frühjahr genommen werden und dort unter hohem Zeitdruck auf der Betriebsfläche verteilt werden. Da neuer Güllelagerraum teuer und nicht von heute auf morgen gebaut ist, (Genehmigungen etc.), ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wie mit den in absehbarer Zeit zu erwartenden Vorgaben besser umgegangen werden kann.

Eine Möglichkeit, die potenzielle Ausbringfläche im Betrieb zu erweitern, stellt neben der Ausweitung des Feldfutterbaus die Separation von Rohgülle bzw. Biogasgärprodukten dar. Hierzu haben wir uns mit einer Reihe von Interessieren Landwirten eine Praxisanlage in der Agrargenossenschaft Radeburg angeschaut.

Der Betrieb setzt seit mehreren Jahren erfolgreich eine Pressschnecke ein, die den Biogasgärrest mechanisch in eine feste und eine flüssige Phase trennt. Die Technik läuft bei Bedarf rund um die Uhr und hat einen Durchsatz von 15 m3 Gülle je Stunde.

Die Vorteile der Technik für den Betrieb:

  • Die Abtrennung der festen Phase spart Güllelagerraum. Je nach Ausgangs-TS-Gehalt in der Ausgangsgülle und eingestelltem Abscheidungsgrad ist eine Reduktion der Güllemenge von 15 bis 25 % möglich.

Hierbei ist zu beachten, dass auch für die abgepresste Gülle-/Gärrest-Festphase eine Lagerkapazität von 6 Monaten nachzuweisen ist. Beispielrechnungen mit dem Programm Lagerka sind in Tabelle 1 gezeigt.

  • Die nährstoffreiche Festphase (v.a. P und K) ist gut streufähig, transportwürdig und lässt sich wie Stallmist am Feldrand lagern. Der Einsatz bietet sich vor allem auf den häufig schwächer mit Grundnährstoffen versorgten „Außenbezirken“ im Betrieb an.

In tierstarken Regionen erleichtert sich alternativ auch die Abgabe an weiter entfernte Betriebe. Auch eine Abgabe an Kompostverarbeiter ist denkbar.

Wichtig mit Blick auf die Nährstoffeffizienz ist, dass der feste organische Dünger zeitnah nach der Ausbringung eingearbeitet wird. Im Frühjahr bieten sich hierfür v.a. Maisflächen bzw. je nach betrieblichem Anbauplan andere Sommerungen an.

Die Einsatzmöglichkeiten im Herbst hängen vom zu separierenden Ausgangsstoff ab. Wird Rohgülle abgepresst, ist der Feststoff hinsichtlich der Sperrzeiten wie Festmist von Huf- und Klauentieren zu behandeln. Produkte einer Gärrest-Separierung bleiben unabhängig vom TS-Gehalt, Gärreste mit allen Vorgaben für Ausbringungszeiten und –mengen (max. 30 kg NH4-N und 60 kg Nges). Siehe Abbildung Sperrzeiten LfULG.

  • Die dünnflüssige Phase lässt sich auf Standorten mit guter Befahrbarkeit im Frühjahr auf Feldgras, Futterzwischenfrüchten und in wachsenden Getreidebeständen effizient realisieren.

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