Das LfULG veröffentlichte am 24.02. (Link ->) die Nmin-Richtwerte für das Jahr 2023. Diese Durchschnittswerte können jedoch erheblich von den tatsächlichen Nmin-Werten abweichen, deshalb empfehlen wir die Beprobung von Flächen auch über die Pflicht im Nitratgebiet hinaus.
Um Gewissheit über die N-Situation im Bodenprofil zu haben, können auch Bodenproben bis 90 cm Tiefe gezogen werden (etwa zu Beginn des Schossens sind die Pflanzen in der Lage, Stickstoff aus dieser tieferen Bodenschicht aufzunehmen). Dadurch ist eine genauere Einschätzung des Bodenvorrates möglich und damit eine exaktere Festlegung der zu streuenden Düngermenge. Dies bietet sich besonders nach Vorfrüchten an, die viel Stickstoff hinterlassen (z. B. Mais, Raps und Leguminosen) oder auf interessanten Teilflächen (z. B. Kuppen oder Senken) eines Feldes. Solche Teilflächen (Ertragszonen) lassen sich auch mit Hilfe von Potentialkarten abbilden (Abbildung 1). Grundlage solcher Karten sind Satellitenbilder mehrerer Jahre, die während der Vegetationsperiode aufgenommen wurden. Aus diesen werden Vegetationsindizes (z. B. NDVI) berechnet, die die Menge der gewachsenen Biomasse beschreiben und Rückschlüsse auf den Ertrag der Fläche erlauben.