Herbstdüngung des Winterraps 2021 in den sächsischen Nitratgebieten?

agumenda/ Juli 9, 2021

Mit Beginn der Gerstenernte stellt sich aktuell für Viele in den Nitratgebieten die Frage nach der Ausbringung von organischen und mineralischen Düngern zu Winterraps. Hierzu gibt es klare Regeln, die es dieses Jahr zum ersten Mal einzuhalten gilt.

Eine Ausnahme stellt der Festmist von Huf-und Klauentieren sowie der Kompost dar, bei diesen Düngern müssen lediglich die Sperrzeiten sowie die N-Obergrenze aus organischen Düngern je Schlag im Nitratgebiet beachtet werden.

Für alle weiteren Dünger ist eine Untersuchung des Nmin in einer Schicht von 0-30cm Pflicht. Falls dieser Wert 45 kgNmin/ha nicht überschreitet, darf der Raps gedüngt werden. Eine Ausbringung erfolgt nur, wenn der Raps nach einem Getreide steht. Die mögliche Menge begrenzt sich durch die 60/30 Regel, die auch außerhalb des Nitratgebietes angewandt werden muss d.h., dass nicht mehr als 60kgNges/ha oder 30kgNH4N/ha ausgebracht werden dürfen.

Was zeigen unsere Untersuchungen aus den Vorjahren in Bezug auf die 45kgNmin/ha Grenze?

Mehr als die Hälfte der Schläge, 60%, hätten mit den neuen Vorgaben im Nitratgebiet gedüngt werden dürfen (Abbildung  1). Dieses Jahr vermuten wir, dass ein höherer Anteil unter der Grenze bleiben wird. Grund für die Annahme sind die oftmals gut entwickelten dichten Bestände, die konstant viele Nährstoffe v.a. aus der oberen Bodenschicht aufgenommen haben. Außerdem sind die Pflanzen oft recht lang, wodurch auch viel Stickstoff im Stroh gebunden sein wird.

Nmin-Gehalte nach der Getreideernte (Stoppel)

Abbildung 1: Nmin-Gehalte nach der Getreideernte (Stoppel) im Zeitraum 2016 – 2020 auf insgesamt 70 Schlägen

Wann sollte die Nmin Beprobung erfolgen?

Unsere Empfehlung ist, die Bodenprobe direkt nach der Ernte und dringend vor der ersten Bodenbearbeitung zu nehmen. Aufgrund der hohen Bodenfeuchte ist von einer hohen Mineralisation nach einer Bodenbearbeitung auszugehen!

Wo sollte die Bodenprobe auf dem Schlag bzw. der Bewirtschaftungseinheit gezogen werden?

  Weder in den nachlieferungsstarken Teilbereichen noch auf den sehr schlechten Teilbereichen sollten die Untersuchungen erfolgen. Um eine repräsentative  Aussage treffen zu können, empfehlen wir die Beprobung auf einer durchschnittlichen Stelle des Schlages. Mit Hilfe von Ertragspotentialkarten (hier helfen wir gerne weiter) und auch auf Basis Ihrer Erfahrungen können Sie den korrekten Probeort ermitteln.

Wie nehme ich die Proben richtig?

Wichtig ist es, die Probe so schnell wie möglich aufzubereiten. D.h ordentlich mischen, korrekt beschriften und schnell (mit ausreichend Kühlakkus – mind. 10 pro Kühlbox und verdeckt mit einem Handtuch als Kältesperre) zu kühlen.

Gibt es ein festgelegtes Proberaster?

Nein.

Können Schlageinheiten gebildet werden?

Prinzipiell ja! Wichtig ist nur, dass die Schläge sich nicht stark in der Bewirtschaftung (Düngung, Vorfrucht), der Bodenart und in der Nährstoffnachlieferung unterscheiden. Im Zweifelsfall fragen Sie zur Sicherheit bei der zuständigen Außenstelle des LfULG nach oder nehmen einfach eine Probe mehr.

Bitte planen Sie die Ausbringmengen Ihrer organischen Dünger exakt. Gliedern Sie bei der Planung die Ausbringung nach Nitratgebiet und nicht Nitratgebiet und suchen Sie, wenn zeitnah möglich, Abnehmer Ihres wertvollen Düngers in Ihrer Region.

Für Fragen, auch zur Verteilung organischer Dünger, stehen wir wie immer gerne und kostenlos zur Verfügung.

Offizielle Informationen vom LfULG zum Thema

https://www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Stickstoffduengung_auf_Ackerland_nach_Ernte_letzten_Hauptfrucht_bis_1.Oktober.pdf

https://www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Verbotszeitraeume_Sperrzeiten_nach_Duengeverodnung_in_Nitratgebieten_2021_ab_01012021.pdf

Share this Post