Im Rahmen der neuen Agrarpolitik der EU und des Grünen Deals der EU wurde beschlossen, die „Verwendung von und das Risiko durch chemische Pflanzenschutzmittel“ bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Das Ziel der EU dahinter ist der „Schutz der biologischen Vielfalt, der Umwelt und der Gesundheit“. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden drei Handlungsoptionen vorgeschlagen, welche im Pflanzenschutz-Warndienst (Nr. 13) des LfULG angesprochen wurden.
Die derzeit favorisierte Option zur Erreichung dieses Ziels beinhaltet momentan noch das Verbot des Einsatzes aller chemischen Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten. In Sachsen umfassen die Schutzgebiete jedoch in Summe ca. 80 % der Landesfläche, weswegen sächsische Landwirtinnen und Landwirte in großem Umfang von einem möglichen Verbot betroffen sein würden.
Doch noch ist nichts entschieden. Die EU-Behörden bitten um Ihre Meinung, weswegen sie ein Portal geöffnet haben, in dem man Rückmeldungen zu den geplanten Optionen abgeben kann. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre Meinung zu äußern, auch wir haben dies bereits getan.
Den Link dazu finden sie HIER (klick).
Abbildung 1 :Schutzgebite in Sachsen (Link zur Schutzgebietsseite der EU)
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