Mit der Novellierung der Düngeverordnung zum 01.05.2020 wurde auch die Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches aufgehoben. Sie als Landwirt/in müssen nunmehr den Düngebedarf sowie die Düngung je Schlag und Betrieb erfassen und dokumentieren. In der Beratung spüren wir zur Zeit einen hohen Bedarf, da die bekannten Obergrenzen laut Nährstoffvergleich entfallen und somit der Blick auf die P-Bedarfsermittlung bzw. Dokumentation gerichtet wird. Dazu finden Sie hier „Hinweise zur P- Bedarfsermittlung“. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.