RUNDBRIEF
Landwirtschaftlicher Gewässerschutz vom 21.06.2021
THEMEN:Â
Anbau von Zwischenfrüchten im Nitratgebiet
Rechtliche Hinweise
1. Unter welchen Bedingungen muss in diesem Jahr eine Zwischenfrucht angebaut werden, um die nachfolgende Sommerkultur düngen zu dürfen?
2. Welche Anforderungen werden an die verpflichtende Zwischenfrucht im Nitratgebiet gestellt und unter welchen Bedingungen darf diese im Herbst noch gedüngt werden?
3. Wie ist die Zwischenfrucht bei N-Bedarfsermittlung der nachgebauten Sommerkultur anzurechnen?