Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

 

Durch die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) soll europaweit die Qualität der Grundwasser- als auch der Oberflächenwasserkörper deutlich verbessert werden. Um diesen hohen Ansprüchen auch im Bereich der Landwirtschaft in Sachsen gerecht zu werden, wurde bereits im ersten Bewirtschaftungsplan der WRRL (2009-2014) mit der Maßnahmenumsetzung in Form von Demonstrationen, Workshops, Beratung bzw. Umsetzungen in den Betrieben begonnen

Ziel dieser Umsetzung war und ist es – auch im aktuellen Projekt-, die Nitrat- als auch P-Emissionen aus dem Bereich der Landwirtschaft bewirtschaftungsangepasst zu reduzieren. Im Vordergrund stehen hierbei pflanzenbauliche Maßnahmen mit denen ertragsneutral die Effizienz der eingesetzten Nährstoffe gesteigert werden kann. Im kooperativen und freiwilligen Ansatz wird so mit der Landwirtschaft kontinuierlich an einer Verbesserung der Situation gearbeitet. Verfahren wie die biomasseabhängige Rapsdüngung, die organische Düngung oder die Streifenbearbeitung konnten über die Zeit in vielen Unternehmen etabliert werden. Durch die Novellierung der Düngeverordnung in 2017, deren erstmalige Anwendung in 2018 sowie die Festlegung der Nitratgebiete in der sächsischen Düngerechtsverordnung für die Düngesaison 2019 traten gravierende gesetzliche Änderungen in Kraft. Begleitend hierzu wurde vom Landesamt für Umwelt und Geologie ein Projekt zur Umsetzung des „Landwirtschaftlichen Gewässerschutzes“ in diesen nitratsensiblen Gebieten initiiert um gemeinsam mit der Landwirtschaft weitere effizienzsteigernde Methoden zu erproben und in der Praxis auch anzuwenden. Neben den nitratsensiblen Gebieten bzw. Grundwasserkörpern wurden durch kontinuierliche Messungen auch phosphorsensible Oberflächenwasserkörper detektiert. In diesen reliefbedingten erosionsanfälligen Regionen ist der Fokus vor allem auf den Bodenabtrag bzw. dessen Vermeidung gerichtet.

Betriebe, die den gesetzlichen Herausforderungen dieser Gebietskulissen gegenüberstehen, kann nur geraten werden, sich aktiv an der Umsetzung und damit auch an der Möglichkeit einer positiven Einflussnahme zu beteiligen. Wir die AgUmenda GmbH sehen uns in diesem Auftrag als Bindeglied zwischen der Landwirtschaft und der öffentlichen Hand und versuchen aus dem neutralen Blickwinkel heraus angepasste Lösungswege aufzuzeigen. Die pflanzenbauliche Beratung steht für uns hierbei aber im Fokus. Sprechen oder schreiben Sie uns an!

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