Autor: Marc Büchner
Ab morgen, den 16.08.2024, können die im vergangenen Spätsommer angelegten oder selbst begrünten GLÖZ 8 Brachen wieder in Kultur genommen werden, wenn danach die Aussaat von Winterraps oder Wintergerste folgt. Sollten Sie vorhaben, diese Fläche als Brache weiterzuführen, können Sie diese dann ab dem 16.08. auch wieder neu begrünen oder pflegen.
Eine Wiederbestellung der Fläche mit allen anderen Kulturen oder ggfs. die Beweidung mit Schafen und Ziegen ist ab dem 01.09.2024 wieder möglich (siehe Abbildung 1). Hinweise zur Erfüllung der GLÖZ 8 – Vorgaben in diesem Jahr entnehmen Sie bitte dem folgenden –> Link Merkblatt des LfULG oder rufen Sie besser gleich bei Ihrem zuständigen FBZ/ISS an.
Vor allem die neu hinzugekommenen Möglichkeiten zur Erfüllung der Vorgaben durch Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen als Hauptfrucht (beides ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz) sind, angesichts der aktuellen „Brache-Bilder“ (siehe Aufruf) einzelbetrieblich zu prüfen.
Zwei GLÖZ 8 Brachen, die im Frühjahr nicht infolge der Ausnahmeregelung wieder in Bewirtschaftung genommen wurden, konnte ich die letzten Tage noch fotografisch festhalten (Abbildung 2 und 3). Für unseren geplanten Jahreskalender benötigen wir aber noch weitere Schnappschüsse.
Stellen Sie gern über diesen Link Ihren Umbruch (ab 16.08.) der GLÖZ 8 Brache zur Verfügung.Â