Autor: Marc Büchner
„Was wird in den Nitratgebieten?“ und „dürfen wir im Frühjahr wieder auf tagsüber auftauendem Boden Dünger aufbringen?“ – Dies waren mit Blick auf die anstehende Düngesaison die meistgestellten Fragen in den zurückliegenden Winterveranstaltungen und Beratungsgesprächen.
Seit heute liegt zu beiden Fragen eine schriftliche Stellungnahme des LfULG vor, auf welche wir an dieser Stelle in Kurzform hinweisen möchten.
- Die zusätzlichen düngerechtlichen Anforderungen in den sächsischen Nitratgebieten („rote Gebiete“) werden bis auf Weiteres ausgesetzt und nicht kontrolliert und sanktioniert.
- Im Zuge der Aufbringvorgaben für N- und P-haltige Düngemittel (§ 5 Absatz 1 Düngeverordnung) wurde eine klarstellende Erläuterung zum Begriff „gefrorener Boden“ veröffentlicht.
Die von dieser Anpassung betroffenen Fachinformationen werden zeitnah überarbeitet und bereitgestellt. Schauen Sie am besten hin und wieder hier nach oder rufen bei uns durch.