Catch me if you can – Zwischenfruchtanbau im Nitratgebiet

agumenda/ August 25, 2025

Autorin: Katharina Schmidt

Im englischsprachigen Raum heißen Zwischenfrüchte, die nach einer Hauptfrucht über den Winter etabliert werden „catch crop“, wörtlich übersetzt also „Fang-Feldfrucht“. Dieser Begriff ist sehr treffend, denn Aufgabe der Zwischenfrüchte ist es, nach der Ernte verbleibende und über den Herbst mineralisierte Nährstoffe aufzufangen und gebunden in Form von Biomasse ins Frühjahr zu überführen. Dies mindert Nährstoffausträge durch Auswaschung; und die folgende Sommerung profitiert von einem höheren Nährstoffangebot.

Abbildung 1: Gut entwickelter Zwischenfruchtbestand, Oktober 2024
Abbildung 2: Anforderungen an die verpflichtende Zwischenfrucht, AgUmenda

In sächsischen Nitratgebieten ist ein Anbau von Zwischenfrüchten verpflichtend, wenn die Vorfrucht vor dem 1. Oktober geerntet wurde und die folgende Frucht nach dem 1. Februar gesät werden soll und Stickstoffdüngung in dieser Sommerung geplant ist. Ausgenommen davon sind solche Nitratgebietsflächen, die weniger als 550 mm durchschnittlichen Jahresniederschlag aufweisen. Die Flächen in Trockengebieten können unter folgendem –>  im iDA-Portal eingesehen werden. 

Hintergrund dieser Regelung ist die Schwierigkeit der Etablierung von Zwischenfrüchten in sommertrockenen Gebieten und der Faktor, dass diese, wenn sie aufwachsen sollten, von den geringen Wasservorräten im Boden zehren. Letzteres steht fachlich zur Diskussion, denn wie vom Deutschen Wetterdienst im Februar bei einem –>  Vortrag in Zwickau zu hören war, könnten abfrierende Zwischenfruchtbestände auch positive Effekte auf die Bodenwasserversorgung haben. 

Abbildung 3: Durch Trockenheit verminderter Aufgang einer Zwischenfruchtmischung, Standort Köllitsch

Während einerseits Probleme bestehen, Zwischenfrüchte erfolgreich anzubauen und ausreichend entwickelte Bestände zu erreichen, kommt es andererseits häufig zu Schwierigkeiten damit, die üppig aufgewachsenen Zwischenfrüchte unter Kontrolle zu bringen. In häufig milden Herbstwetterlagen kommen die Pflanzen nicht selten zu Blüte. Ein sehr üppiger Biomasseaufwuchs (Abbildung 4.) kann außerdem auch ohne Samenreife die Bodenbearbeitungs- und Aussaattechnik für die Sommerung im Folgejahr vor Probleme stellen.

Abbildung 5: Blühender Zwischenfruchtbestand, Herbst 2023
Abbildung 5: Blühender Zwischenfruchtbestand, Herbst 2023

Mit Blick auf die Zielsetzung ist der Umbruch der Zwischenfruchtflächen im Nitratgebiet jedoch bis zum 15. Januar nicht gestattet. Gemeint sind damit Bodenbearbeitungsmaßnahmen wie Pflügen, Eggen oder Grubbern, die zu einer Nährstofffreisetzung führen können. Eine Regulierung der Zwischenfrüchte etwa durch Mulchen, Schlegeln, Walzen ist jedoch möglich. Der Walzeneinsatz kann bei ausreichend Frost Erfolge erreichen; wie sie in Abbildung 6 exemplarisch zu sehen sind.

 

Abbildung 6: Gewalzte/ Nicht gewalzte Zwischenfrüchte

Nährstoffversorgung im Herbst

Beweidete oder zur Futternutzung/ für Biogasgewinnung genutzte Zwischenfruchtbestände (nach Getreidevorfrucht) dürfen im Nitratgebiet unter Beachtung der einzuhaltenden N-Obergrenze (30 kg Ammonium-N bzw. 60 kg Gesamt-N je Hektar) und des einzuhaltenden Ausbringzeitpunktes (bis 01.10.) eine Herbstdüngung erfahren, wenn diese vor dem 15.09. gesät wurden. Der Nachweis der „Düngebedürftigkeit“ erfolgt anhand des vom LfULG bereitgestellten Dokumentationsblattes.

Die beschriebenen Anforderungen beziehen sich nicht auf den Einsatz von Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Für Zwischenfrüchte ohne Nutzung (nach Ernte der letzten Hauptfrucht) gilt im Nitratgebiet für die genannten Düngemittel eine Obergrenze von 120 kg Gesamt-N/ha unter Beachtung der Sperrfrist vom 1.11. bis 31.01.

Zusätzlich zur Einhaltung der Voraussetzungen für die Düngung der Zwischenfrucht im Herbst darf mit der im Herbst aufgebrachten Nährstoffmenge die schlagbezogene Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr (Kalenderjahr) bei Einsatz organischer und organisch-mineralischer Düngemittel nicht überschritten werden.

 

Durch Beweidung oder Schnitt findet ganz nebenbei eine Regulierung des Aufwuchses statt.

 

Abbildung 7: Veränderte Vorgaben bei der Herbstdüngung, AgUmenda

Wann immer also die Nährstoffe im Nitratgebiet rufen: „Catch me if you can!“ stehen die catch crops zur Stelle und tragen zudem zu höherer Biodiversität, Erosionsschutz und gesteigerter Bodenfruchtbarkeit bei.

Haben Sie gut entwickelte Zwischenfruchtbestände und interessieren sich für Möglichkeiten zur Regulierung dieser im Winter? Wir interessieren uns auch dafür und würden gern gemeinsam mit Ihnen Erfahrungen darin sammeln!

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