Mit der Getreideernte kommt die Herbstdüngung – was ist beim Raps zu beachten?

agumenda/ Juli 2, 2025

Autor: Marc Büchner

Die ersten Berichte aus den Drescherkabinen weisen auf überraschend gute Gerstenerträge und -qualitäten hin. Vielerorts stellt sich auf den nachfolgend geplanten Rapsflächen die Frage nach der Nährstoffversorgung.

Für Betriebe im Nitratgebiet, die mit Gülle, Gärresten, HTK oder mineralisch düngen wollen, heißt es erstmal: „geht nicht, ist auf Ackerland verboten … bzw. nur wenn ein passender Nmin Wert vorliegt. So viel weiß man noch vom letzten Jahr, aber was ist außerdem zu beachten?

Als Beleg für eine gute Nährstoffausnutzung der Vorfrucht sieht der Gesetzgeber eine Nmin-Beprobung vor.

Sie benötigen also eine Nmin Probe aus der Tiefe von 0-30 cm. Der Nmin-Gehalt dieser Probe darf die 45 kg N/ha nicht überschreiten (analog zum Vorgehen im Frühjahr ist eine Korrektur des Nmin um den Steingehalt im Boden möglich). Unser Tipp: ziehen Sie die Proben direkt nach der Ernte, wenn der Oberboden noch trocken ist und noch keine Bodenbearbeitung erfolgte.

„Wie viel Stickstoff darf im Herbst aufgebracht werden?“

Nun nur noch die Ausbringobergrenzen von 30 kg NH4-N/ha bzw. 60 kg Gesamt-N/ha auf Ackerland einhalten, die Sperrzeiten (Aufbringung zulässig bis 01.10. –>  Link) berücksichtigen und alles digital oder eben auf dem Blatt (Abbildung 1) dokumentieren.

Abbildung 1: Dokumentationsblatt vom LfULG (siehe: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Pruefblatt_NDuengungHerbstAL_02_2024.pdf)

Für Betriebe, die nach dem Getreidedrusch Kompost oder Stallmist zum Raps bringen möchten, gilt das beschriebene Prozedere nicht.

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

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