Kleinstrukturen sind z. B. Straßenränder, Hecken und Gewässerränder („linienhaft“) oder auch Streuobstwiesen, Gebüsche und nicht genutztes Grünland („punktuell“ und „flächig“).
Jede Gemeinde soll einen bestimmten Anteil solcher Kleinstrukturen aufweisen. Im „Verzeichnis regionaler Kleinstrukturen“ können Sie nachlesen, ob der Anteil in Ihrer Gemeinde „ausreichend“ oder „nicht ausreichend“ ist.
Ist eine Gemeinde nicht ausreichend mit Kleinstrukturen ausgestattet, müssen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen innerhalb dieser Gemeinde zusätzliche Vorgaben aus einer Reihe von NT-Auflagen beachtet werden.
Was sind NT-Auflagen bzw. NT-Anwendungsbestimmungen? N steht für „Naturhaushalt“ und T für „terrestrische“ (d. h. auf dem Land lebende) Flora und Fauna; kurz: NT-Auflagen sind Abstandsauflagen zum Schutz von Pflanzen und Tieren in Hecken, Gewässerrändern etc.
Die NT-Anwendungsbestimmungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gebrauchsanweisung Ihres PSM.
Die Aktualisierung der regionalen Kleinstrukturanteile ist für 2023 abgeschlossen und das Verzeichnis vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht.
Für Sachsen finden Sie sowohl eine Ãœbersichtskarte (Abbildung 1) als auch die Listen (nach Ortskennzahl und alphabetisch) (–>Link) hier.Â
Bitte prüfen Sie, ob sich bei den Gemeinden Ihrer Flächen bzgl. der Zuordnung „ausreichend“ bzw. „nicht ausreichend“ etwas geändert hat und halten Sie die NT-Anwendungsbestimmungen ein!