Erosionsgefährdete Flächen werden bislang den bekannten Kategorien CCWasser und CCWind zugeordnet. Für sie gelten besondere Bewirtschaftungsauflagen, zum Beispiel darf zwischen dem 1. Dezember und 15. Februar nicht gepflügt werden. Diese Kulisse hat sich nun geändert.
Für viele Betriebe haben sich die Flächen, die als erosionsgefährdet gelten, erhöht. Grund dafür ist einerseits eine neue Berechnung mit Daten des DWD, mit der nun auch die Erosivität des Niederschlages einbezogen wird. Andererseits wurde die Bodenübersichtskarte (BK50) mit neuen Daten aktualisiert.  Durch die neue Berechnung hat sich die Kategorie KWasser2 (CCWasser2) um 15% erhöht, während die Kategorie KWasser1 (CCWasser1) annähernd gleichgroß geblieben ist. Winderosion spielt außerdem nur eine untergeordnete Rolle, da weniger als 1% der sächsischen Ackerflächen als Winderosionsgefährdet eingestuft werden.
Die neue Kulisse können Sie im InVeKoS Online – (Link) GIS einsehen und auch gleich die Betroffenheit Ihrer Flächen prüfen. Zum nachlesen finden sie im aktuellen „ Infodienst Landwirtschaft – (Link)“ des LfULG auf Seite 8 eine Mitteilung dazu. Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite.