10 % über den errechneten N Bedarf Düngen – wie geht das in Sachsen?

agumenda/ April 4, 2024

Autor: Marc Büchner

Auf der Pflanzenbautagung im Februar wurde es angekündigt, nun ist es öffentlich einzusehen auf den Düngeseiten des LfULG (–> Link). In der Düngeverordnung steht es seit der Novellierung 2020 und jetzt wird es auch in Sachsen umgesetzt.

Wir wollen hier auf die Möglichkeiten hinweisen, die es in Sachsen gibt, 10 % N regulär auf die DBE aufzuschlagen und auszubringen – vorausgesetzt die Flächen liegen im richtigen Bodenklimaraum. Dabei wird von zwei „nachträglich eintretenden Umständen“ ausgegangen. Zum einen Verlagerung von N durch anhaltende und starke Niederschläge, zum anderen Absicherung der Rohproteingehalte von Winterweizen bei sehr gut entwickelten Beständen und ausreichender Wasserversorgung. Wie häufig die in Tabelle 1 genannten Grenzen der nFK erreicht werden lässt sich nur vermuten. Der DWD stellt auf seiner Webseite ein Tool zur Verfügung, wo Sie die nFK Ihrer Schläge ermitteln können. –> Link Bodenfeuchteinformation für DüV § 3 Absatz 3; Abbildung 1

Abbildung 1: Bodenfeuchteinformation für DüV § 3 Absatz 3 vom DWD

Der Ausschluss des Bodenklimaraums 111 (Verwitterungsböden in den Übergangslagen), die gesetzten Termine, die zu ermittelnde Bestandesdichte und die schlagbezogene Umsetzung vereinfachen die Anwendung nicht. Die Nitratgebiete sind nicht von der Regelung ausgeschlossen.

Aufgrund der guten Wasserversorgung und der bisher günstigen Temperaturen können wir dieses Jahr auf hohe Erträge und eine zusätzliche Düngung hoffen.

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