Autor: Marc Büchner
Auf der Pflanzenbautagung im Februar wurde es angekündigt, nun ist es öffentlich einzusehen auf den Düngeseiten des LfULG (–> Link). In der Düngeverordnung steht es seit der Novellierung 2020 und jetzt wird es auch in Sachsen umgesetzt.
Wir wollen hier auf die Möglichkeiten hinweisen, die es in Sachsen gibt, 10 % N regulär auf die DBE aufzuschlagen und auszubringen – vorausgesetzt die Flächen liegen im richtigen Bodenklimaraum. Dabei wird von zwei „nachträglich eintretenden Umständen“ ausgegangen. Zum einen Verlagerung von N durch anhaltende und starke Niederschläge, zum anderen Absicherung der Rohproteingehalte von Winterweizen bei sehr gut entwickelten Beständen und ausreichender Wasserversorgung. Wie häufig die in Tabelle 1 genannten Grenzen der nFK erreicht werden lässt sich nur vermuten. Der DWD stellt auf seiner Webseite ein Tool zur Verfügung, wo Sie die nFK Ihrer Schläge ermitteln können. –> Link Bodenfeuchteinformation für DüV § 3 Absatz 3; Abbildung 1