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Aktuell: Nitratgebiete nach SächsDüReVO vom 15.11.22 unwirksam – Wie geht’s weiter?

10. Juli 2026
Marc Büchner, Markus Theiss

„Seid ihr dann arbeitslos?“ Diese Frage stellten uns bereits im Frühjahr Betriebe mit denen wir schon lange zusammenarbeiten. Nach Aussetzung der zusätzlichen Vorgaben im Frühjahr kam nun das erwartete Urteil des OVG Bautzen. Mit dessen Beschlussfassung vom 20. Mai 2026 ist die Nitratgebietskulisse vom 15.11.22 hinfällig. Damit entfallen eine Reihe von rechtlich erweiterten Vorgaben, welche im aktuellen Infoblatt  des LfULG zusammengefasst sind.

Unser derzeitiger Beratungsauftrag bis November 2027 bleibt von der aktuellen düngerechtlichen Entwicklung unberührt, da dieser auf der EU-WRRL basiert. Die geplanten Demonstrationsversuche und die bewährten Maßnahmen für einen effizienten Nährstoffeinsatz sowie zum Schutz des Bodens vor Abtrag werden wie gewohnt im Rahmen der einzelbetrieblichen Beratung fortgeführt.

Wie geht es jetzt mit dem Nitratgebiet weiter?

Die nächste AMK (Agrarministerkonferenz) findet vom 23. bis 25.September in Würzburg statt. Hier ist die Bundesregierung spätestens in der Pflicht sich hinsichtlich der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie sowie zur Umsetzung des „Nationales Aktionsprogramm Nitrat“ zu äußern. Wir hoffen, dass in diesem Prozess auch fachlichen Belangen entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt und nicht abermals versucht wird beim Spannungsfeld Düngerecht und Gewässerschutz das „Rad neu zu erfinden“.

Auch wir beteiligen uns bei der fachlichen Auseinandersetzung mit Vorschlägen für einen fachlich fundierten, umsetzbaren und wirkungsvollen Landwirtschaftlichen Gewässerschutz. 

 

Wir wünschen allen eine ertragreiche und störungsfreie Ernte.