Erosionsschutz Workshop in Lüttewitz

agumenda/ September 19, 2021

Am 16.09.2021 haben wir auf einer Fläche der Südzucker AG in Lüttewitz zum Thema  ‚Praktische Methoden zur Umsetzung fachlicher Empfehlungen und rechtlicher Vorgaben des Erosionsschutzes‘ einen Workshop durchgeführt. Wir wollten zusammen mit dem in der Region ansässigen „Beratungsring erosionsmindernde Bewirtschaftung e.V.“ praktische Methoden zur Bestimmung der Bodenbedeckung, Messung der Hangneigung sowie die sich daraus ableitende Einstellung der Bodenbearbeitungsgeräte diskutieren. Um Unterschiede zu provozieren, hatte uns Daniel Kunzendorf dankenswerterweise während der Ernte den Weizen mit unterschiedlich langen Stoppeln (10, 20, 30cm) abgemäht. Durch ein- bzw. zweimaliges Bearbeiten konnten wir, wie in Abbildung 1 dargestellt, unterschiedliche Bedeckungsgrade erzielen, an welchen wir mit den Teilnehmern die Methoden ausprobieren konnten.

Abbildung 1. Bodenbedeckungsgrade je Boniturmethode am Standort Lüttewitz

Festgestellt haben wir, dass die langen Stoppeln auf der Bearbeitungsfläche „schwammen“ und, anders als in der Kurzschnittvariante, schlecht eingearbeitet werden konnten. In den Gesprächen stellte sich heraus, dass einige Landwirte sich genau diesen Effekt zu Nutzen machen und bei der Ernte ansetzen, um z.B. vor der Zuckerrübe eine hohe Bodenbedeckung über Winter zu erzielen. Bei der Frage, welches die optimale Arbeitstiefe ist, gingen die Meinungen weit auseinander. Die maximale Tiefe in der Fruchtfolge der Betriebe schwankte zwischen knapp 15 und 30cm. In der anschließenden Gefügeansprache konnte aber gezeigt werden, dass weder in der Direkt-, Mulch- bzw. Pflugsaatvariante starke Verdichtungszonen im Untergrund bestehen.

Neben den fachlichen Punkten wurden aber auch rechtliche Aspekte durch die anwesenden Mitarbeiter des LfULG thematisiert. Zu nennen sind hier die neuen Vorgaben für die Glyphosatanwendung (Pflanzenschutz Warndienst Sachsen), der verpflichtende und dauerbegrünte Randstreifen bei einer Hangneigung von 5% auf 20m laut WHG und die Vorgaben laut Düngeverordnung, die die Düngung an Gewässern bei Hangneigungen >5% einschränken.

Bei Fragen zu den Themen oder wenn Sie die Methoden mit uns auf einer Ihrer Flächen ausprobieren wollen, sprechen Sie uns bitte gerne an!

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